Amtliche Bekanntmachungen: Gundelfingen

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Amtliche Bekanntmachungen

Allgemeinverfügung über das Mitführungs-, Konsumierungs- und Verkaufsverbot von Spirituosen sowie Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen anlässlich des Fastnachtsumzuges am 05. Februar 2023

Erstelldatum25.01.2023

Zur Gewährleistung eines sicheren und reibungslosen Fastnachtsumzuges, zur Vermeidung alkoholbedingter Ausschreitungen sowie zur Vermeidung von Glasmüll und möglichlicher Schnittverletzungen im Bereich der Umzugsstrecke und dem Bereich der späteren Auflösung des Umzuges, erlässt die Ortspolizeibehörde eine Allgemeinverfügung über das Mitführungs-, Konsumierungs- und Verkaufsverbot von Spirituosen sowie Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen anlässlich des Fastnachtsumzuges am 05. Februar 2023 zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr.

Allgemeinverfügung über das Mitführungs-, Konsumierungs- und Verkaufsverbot von Spirituosen sowie Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen anlässlich des Fastnachtsumzuges am 05. Februar 2023

Zur Gewährleistung eines sicheren und reibungslosen Fastnachtsumzuges, zur Vermeidung alkoholbedingter Ausschreitungen sowie zur Vermeidung von Glasmüll und möglichlicher Schnittverletzungen im Bereich der Umzugsstrecke und dem Bereich der späteren Auflösung des Umzuges, erlässt die Ortspolizeibehörde eine Allgemeinverfügung über das Mitführungs-, Konsumierungs- und Verkaufsverbot von Spirituosen (alkoholhaltige Getränke mit mehr als 15 Vol.-% Alkohol)  sowie Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen (Flaschen, Gläser und Ähnliches) anlässlich des Fastnachtsumzuges am 05. Februar 2023 zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr.

Zur besseren Übersicht erhalten Sie hier den Plan des räumlichen Geltungsbereichs. Das Verbot erstreckt sich auf alle öffentlichen Flächen sowie hindernislos zugänglichen privaten Grundstücke innerhalb des markierten Bereichs.

Das Mitführen, der Konsum und der Verkauf von Spirituosen (alkoholhaltige Getränke mit mehr als 15 Vol.-% Alkohol) außerhalb von geschlossenen Räumen ist innerhalb des markierten Bereichs untersagt.