Service BW: Dienstleistungen: Gundelfingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einenveraltetenBrowser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis einUpgradeaus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Landschaft
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Rathausbrunnen
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Blumen
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Rebberg
Herzlich Willkommen

in der Gemeinde Gundelfingen

Service BW: Dienstleistungen

Orientierungstest für künftige Lehramtsstudierende in Baden-Württemberg durchführen

Mithilfe eines Online-Tests können Sie herausfinden, ob das angestrebte Lehramtsstudium mit dazugehöriger Berufswahl für Sie geeignet ist.

Achtung: Dieses Orientierungsverfahren ist für alle Lehramtsstudiengänge als Zulassungsvoraussetzung vorgeschrieben.

Der Test ist anonym. Nur Sie können die Auswertung Ihrer Antworten sehen.

Voraussetzungen

Sie möchten ein Lehramtsstudium beginnen.

Verfahrensablauf

Das Orientierungsverfahren wird auf den Seiten des "Career Counselling for Teachers" (CCT) angeboten. Sie loggen sich dort mit einem Code ein und können gleich mit dem Test beginnen. Der Test besteht aus mehreren Abschnitten.

Nachdem Sie den Test vollständig ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Auswertung.

Unabhängig davon erhalten Sie auf Wunsch eine allgemeine Bestätigung, dass Sie den Test durchgeführt haben. Diese müssen Sie Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz beilegen.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich, da Sie den Test zwischendurch unterbrechen und erst zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen können

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

das Wissenschaftsministerium

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.05.2018 freigegeben.