Service BW: Lebenslagen: Gundelfingen

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Service BW: Lebenslagen

Steuerliche Aspekte

 

Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Beispielsweise können für Sie in Betracht kommen:

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer

Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es entscheidet auch, ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen.

Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich. Wichtige Abgrenzungskriterien finden Sie unter dem Kapitel „Steuerliche Aspekte für Freiberufler“.

Ausführliche Informationen zu

  • Steuerarten,
  • Gewinnermittlung und
  • der Pflicht, Bücher zu führen

bietet Ihnen das Kapitel "Steuerliche Aspekte" der Lebenslage "Unternehmen gründen".

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 19.06.2017 freigegeben.