Service BW: Lebenslagen: Gundelfingen

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Service BW: Lebenslagen

Kenntnisgabeverfahren

 

Sie geben das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis.

In der Regel dürfen Sie einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben.

In diesem Verfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.

 

Rechtsgrundlage

 

Landesbauordnung (LBO)

  • § 51 Kenntnisgabeverfahren
 

Freigabevermerk

 

22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen